Die Überarbeitung der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” ist in Kraft getreten. Es wurden Konkretisierungen im Bereich der erhöhten Brandgefährdung eingefügt, die dem Anwender mehr Informationen und Hilfestellung bei seinen Entscheidungen geben sollen.
Sie haben Fragen, welche Änderungen genau beschlossen wurden und was damit auf Brandschutzverantwortliche zukommt, unsere Fachkräfte beraten sie gerne.